01 | Locksty Plattform-AGB
Fassung 2026-09-08.1 | Vertragssprache: Deutsch
Die bei der Registrierung einzeln angezeigten und angenommenen Dokumente bilden das Grundpaket für das Softwarekonto. Eine kostenpflichtige Bestellung, ein AVV, eine Verzeichnis- oder Partnervereinbarung werden nicht allein durch einen Verweis auf ihre Dokumentnummer abgeschlossen; hierfür ist die jeweilige gesonderte Vereinbarung erforderlich. Die Registrierung allein löst keine Zahlungspflicht aus.
1. Anbieter, Kunde und Anwendungsbereich
Anbieter ist Marcel Ruiz Schwarzbach, Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung Locksty Software & Property Management, Am Weißen Stein 19, 34613 Schwalmstadt, Deutschland, contact@locksty.com (nachfolgend „Locksty“). Kunde ist die in der Vertragsbestätigung bezeichnete natürliche oder juristische Person. „Betreiber“ bezeichnet ihre Rolle innerhalb der Software und sagt nichts darüber aus, ob sie rechtlich Verbraucher oder Unternehmer ist.
Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung der Locksty-Software einschließlich vereinbarter Apps und Schnittstellen. Sie gelten für Ferienunterkünfte, Hotels, verwaltete Portfolios, Garagen, Stellplätze, Lager, Büro-, Coworking-, Meeting-, Veranstaltungs- und vergleichbare Einheiten im jeweils gebuchten Leistungsumfang.
Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Für Verbraucher ergänzt Dokument 02 diese Bedingungen und geht bei Widersprüchen vor. Der AVV einschließlich Anlagen regelt die Auftragsverarbeitung vorrangig; Dokument 14 regelt den Anbieterwechsel. Dokument 11 gilt ergänzend bei Teilnahme am öffentlichen Verzeichnis. Nur vor Vertragsschluss bereitgestellte und vereinbarte Anlagen werden Vertragsbestandteil. Fremde Geschäftsbedingungen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung einbezogen.
2. Softwareleistung und Abgrenzung der Verantwortung
Locksty stellt die in der Bestellung beschriebenen Softwarefunktionen bereit. Dazu können Objekt- und Einheitenverwaltung, Buchung, Kalender, Belegungsplan, Preisregeln, Dokumentvorlagen, Rechnungserstellung, Zahlungsanbindung, Zutrittsverwaltung und betriebliche Benachrichtigungen gehören. Eine Ankündigung künftiger Funktionen ist keine verbindliche Lieferzusage, sofern sie nicht in die Bestellung aufgenommen wurde.
Der Kunde oder der von ihm wirksam vertretene und vor Buchung ausgewiesene Dritte erbringt die Objektleistung. Locksty wird allein durch die technische Abwicklung weder Vermieter noch Hotelier, Lagerhalter, Verwalter des Eigentums, Reiseveranstalter oder Aussteller einer Rechnung über die Objektleistung. Eigene zwingende Pflichten von Locksty, insbesondere als Softwareanbieter oder gegebenenfalls Plattformbetreiber, bleiben bestehen.
Locksty schuldet die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit der Software. Nicht geschuldet sind ein bestimmter Vermietungserfolg, eine Mindestzahl von Gästen, eine bestimmte Suchposition, Steuerersparnisse oder die Erteilung behördlicher Genehmigungen. Dokument- und Steuerfunktionen unterstützen die vom Kunden verantwortete Konfiguration; sie ersetzen keine individuelle Prüfung des Objekts, des Vertragspartners oder des örtlichen Rechts.
3. Vertragsschluss, Probephase und Vertretung
Ein kostenloses Konto oder eine Demo begründet für sich keine Zahlungspflicht. Ein kostenpflichtiger Tarif wird erst durch eine eindeutig als kostenpflichtig bezeichnete Bestellung und deren Annahme durch Locksty vereinbart. Die Vertragsbestätigung enthält Leistung, Vertragspartner, Tarif, Preis einschließlich der jeweils auszuweisenden Steuer, Abrechnungsweise, Laufzeit und einbezogene Dokumentversionen auf einem speicherbaren Datenträger, regelmäßig per E-Mail.
Eine Probephase endet zum mitgeteilten Zeitpunkt. Ohne gesonderte, informierte Bestellung eines kostenpflichtigen Anschlussvertrags entsteht aus ihrem Ablauf kein kostenpflichtiges Abonnement. Eine Verlängerung oder unentgeltliche Sonderfreigabe wird mit Dauer und Umfang bestätigt. Kostenpflichtige Drittanbieterleistungen sind nur geschuldet, wenn sie gesondert wirksam bestellt wurden.
Wer für einen Eigentümer, ein Unternehmen oder eine Gemeinschaft handelt, muss zur Bestellung und zu den erteilten Weisungen befugt sein. Die Rollen „Admin“, „Verwalter“ und „Mitarbeiter“ ersetzen keine rechtsgeschäftliche Vollmacht. Eine neue Person wird nicht allein durch eine Rollenänderung Vertrags- oder Rechnungspartner. Ein Wechsel des Vertragspartners bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
4. Konten, Nutzungsrechte und Sicherheit
Locksty räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die bereitgestellte Software im vereinbarten Umfang für seine Objekte und berechtigten Nutzer zu verwenden. Rechte am Programm, an Marken und an nicht vom Kunden stammenden Inhalten verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten. Gesetzliche Rechte zur Interoperabilität, Fehlerberichtigung oder Untersuchung bleiben unberührt.
Der Kunde macht zutreffende Stammdatenangaben, hält Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell und vergibt persönliche Konten nach dem Erforderlichkeitsprinzip. Zugangsdaten, API-Schlüssel und Kalender-Abonnementlinks sind gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Ausgeschiedenen Personen sind Rechte zeitnah zu entziehen. Hinweise auf eine Kontoübernahme sind unverzüglich an Locksty zu melden. Der Kunde haftet für Kontonutzung nur nach den gesetzlichen Zurechnungs- und Verschuldensregeln; aus einer protokollierten Anmeldung folgt keine unwiderlegbare Beweisvermutung.
Unzulässig sind insbesondere das Umgehen von Lizenzen und Zugriffsbeschränkungen, die Ausforschung fremder Mandanten, missbräuchliche Massenabfragen, Schadsoftware, unbefugtes Öffnen fremder Schlösser und rechtswidrige Inhalte. Sicherheitsprüfungen mit Einfluss auf fremde Systeme bedürfen vorheriger Abstimmung. Die Meldung einer Sicherheitslücke begründet für sich keinen Vertragsverstoß.
5. Pflichten bezüglich Objekten, Inhalten und Gästen
Der Kunde prüft vor Freigabe jedes Angebots seine Verfügungs- oder Vertretungsberechtigung, den korrekten Leistungserbringer und Rechnungsaussteller, Objektart, Kapazität, Adresse, Genehmigungen, Preise, Abgaben, Kautionen und Bedingungen. Er pflegt Änderungen zeitnah ein. Für Angaben und Handlungen, die Locksty selbst zu vertreten hat, bleibt Locksty verantwortlich.
Bilder, Videos, Hausregeln und sonstige Inhalte dürfen nur mit den erforderlichen Rechten eingestellt werden. Der Kunde erteilt Locksty die einfache, auf Vertragsdurchführung und beauftragte Veröffentlichung beschränkte Erlaubnis zur Speicherung, technischen Bearbeitung, Vorschaubilderstellung und Anzeige. Eine darüber hinausgehende Werbenutzung oder Nutzung von Kundendaten zum Training allgemeiner KI-Modelle ist hiervon nicht umfasst. Nach Beendigung entfällt die öffentliche Nutzung, soweit keine gesonderte Erlaubnis vorliegt; Nachweis- und Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen.
Lokale Betriebs-, Sicherheits-, Melde-, Steuer- und Verbraucherpflichten werden nicht durch die Auswahl einer Softwarekategorie erfüllt. Eine Aufenthaltsdauer oder ein angeklickter Reisezweck bewirkt für sich weder eine Genehmigung noch eine bestimmte steuerliche Behandlung. Der Kunde darf keine falschen Zwecke angeben oder Gäste hierzu anleiten.
6. Buchung, Kalender und automatisierte Verarbeitung
Die Software verarbeitet Verfügbarkeit und Buchung nach den vereinbarten Regeln und den hinterlegten Daten. Importierte Kalender können zeitverzögert oder unvollständig sein. Das im Produkt angegebene regelmäßige Abrufintervall ist kein Versprechen zeitgleicher Aktualisierung durch Airbnb, Booking.com, Apple oder andere externe Anbieter. Bei Vertrieb auf mehreren Kanälen muss der Kunde die Kanalzuordnung und kritische Änderungen kontrollieren.
Eine Kombi-Buchung kann mehrere Einheiten enthalten; die jeweilige Gesamtbuchung, Positionen und Zahlungsreferenz bleiben erkennbar. Änderungen und Stornos sind über die vorgesehenen Funktionen vorzunehmen. Bereits abgegebene Gastverträge werden nicht allein durch eine nachträgliche Tarif-, Steuer- oder Vorlagenänderung geändert.
Manuelle Belegungen können im freigeschalteten Umfang auch ohne montiertes Schloss geführt werden. Die Bestellung einer digitalen Zutrittsleistung setzt die hierfür erforderliche kompatible Hardware und Konfiguration voraus. Ein fehlender Code ist vom Bestehen eines Buchungsvertrags zu unterscheiden.
7. Vergütung und Tarifwechsel
Maßgeblich ist die konkrete Bestellung nach Dokument 15. Ein Buchungstarif erhebt die vereinbarte feste Gebühr oder den vereinbarten Prozentsatz auf die dort genau bestimmte Bemessungsgrundlage. Eine Kombination gilt nur, wenn sie ausdrücklich bestellt wurde und technisch unterstützt wird. Beim vereinbarten Einheitentarif ist die Zahl aktiver buchbarer Einheiten maßgeblich; mehrere Schlösser derselben Einheit erzeugen nicht allein zusätzliche Einheitengebühren.
Monats- und Jahrespreise, Rabatte, Nutzungsgrenzen, Zahlungsdienstleisterkosten und gesonderte Zusatzleistungen werden vor Bestellung ausgewiesen. Eine Jahresvorauszahlung deckt den bestätigten zwölfmonatigen Zeitraum. Ein bereits eingerechneter Jahresrabatt wird nicht ohne gesonderte Vereinbarung nochmals als Skonto abgezogen. Ein kostenloser Tarif begründet keine Befreiung von gesondert vereinbarten Drittanbieterentgelten; diese müssen vor ihrer Entstehung transparent sein.
Eine Änderung der Einheitenzahl darf eine zuvor vereinbarte Staffel auslösen, wenn Zählregel, Stichtag und zeitanteilige Berechnung vorab bestimmt sind. Ein anderweitiger Tarifwechsel verlangt eine bestätigte Bestellung mit Wirksamkeitsdatum. Eine administrative Einstellung allein ersetzt keine erforderliche Zustimmung. Bereits abgerechnete Zeiträume werden nicht rückwirkend verteuert.
8. Zahlungen, Rechnungen und Beanstandungen
Locksty stellt Rechnungen über seine eigene Softwareleistung an seinen Kunden. Rechnungen über Unterkunft und andere Objektleistungen werden im Namen des jeweils ausgewiesenen Leistungserbringers erzeugt. Dieser bleibt für Ausstellerdaten, umsatzsteuerliche Behandlung, Leistungsangaben und Nummernkreis verantwortlich. Korrekturen erfordern nachvollziehbare Berichtigungsbelege; ausgestellte Belege dürfen nicht stillschweigend überschrieben werden.
Für Stripe und andere Zahlungsdienste gelten deren separat vereinbarte Bedingungen. Locksty führt nur die im vereinbarten technischen Umfang beauftragten Zahlungs-, Erstattungs- und Übermittlungsaktionen aus. Eine rechtliche oder technische Verpflichtung von Locksty gegenüber Stripe entfällt nicht durch die Bezeichnung als Softwareanbieter. Die interne Kostenzuordnung richtet sich ergänzend nach Dokument 15.
Zahlungen sind zum in der Bestellung ausgewiesenen Termin fällig, sonst binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Gegenüber Verbrauchern wird keine Unternehmer-Verzugspauschale verlangt. Pauschalierter Verzugsschaden darf keinen höheren Schaden fingieren; ein geringerer oder fehlender Schaden kann nachgewiesen werden. Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie gesetzliche Rechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben zulässig.
9. Betrieb, Wartung und Mängel
Locksty hält die Software während der vereinbarten Bereitstellungsdauer vertragsgemäß bereit, bearbeitet gemeldete Störungen und stellt erforderliche Sicherheitsaktualisierungen bereit. Konkrete Verfügbarkeitsquoten, Reaktionszeiten, Vor-Ort-Service oder Rund-um-die-Uhr-Support werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Das Fehlen eines gesonderten SLA beseitigt die Pflicht zur vertragsgemäßen Leistung nicht.
Planbare, nutzungsrelevante Wartung wird nach Möglichkeit vorab angekündigt und auf geeignete Zeiten begrenzt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen können sofort erfolgen. Der Kunde beschreibt Fehler mit betroffener Funktion und Zeitpunkt, ohne unnötige personenbezogene Daten oder Zugangscodes offenzulegen. Gesetzliche Mängel-, Minderungs-, Schadensersatz- und Beendigungsrechte bleiben bestehen.
Veränderungen aus nachvollziehbaren Sicherheits-, Rechts- oder technischen Gründen dürfen den vereinbarten Hauptzweck nicht aushöhlen. Für zusätzliche Änderungen digitaler Verbraucherleistungen gelten die Voraussetzungen und Informationspflichten aus Dokument 02. Eine zugesagte Funktion darf nicht allein durch Änderung einer Produktseite entzogen werden.
10. Sperrung, Laufzeit und Vertragsende
Locksty darf angemessene, auf die Ursache begrenzte Einschränkungen vornehmen, wenn eine konkrete Gefahr für Sicherheit oder Dritte, eine rechtswidrige Nutzung oder eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt. Bei Zahlungsverzug ist regelmäßig zunächst eine Mahnung mit angemessener Abhilfefrist und Sperrandrohung erforderlich. Grund, Umfang und Abhilfe werden mitgeteilt, soweit kein rechtliches Verbot oder konkretes Sicherheitsinteresse entgegensteht. Nach Wegfall des Grunds wird die Einschränkung aufgehoben.
Eine Sperre soll nach Möglichkeit neue Transaktionen betreffen und laufende Gästeaufenthalte berücksichtigen. Diese Pflicht zur Rücksichtnahme ersetzt nicht den erforderlichen Notfallzugang des Betreibers. Bei Verzeichnisteilnahme gelten zusätzlich die Begründungs-, Abhilfe- und Fristregeln aus Dokument 11. Gesetzlich vorgeschriebene Datenzugangs- und Exportrechte dürfen nicht als Druckmittel entzogen werden.
Die Laufzeit und Verlängerung ergeben sich aus der Bestellung; für Verbraucher gilt Dokument 02. Fehlt eine wirksame Mindestlaufzeitvereinbarung, ist der Vertrag monatlich kündbar. Kündigungen sind mindestens in Textform möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. Vorbezahlte Beträge für Zeiträume, in denen nach berechtigter vorzeitiger Beendigung keine Leistung mehr geschuldet ist, werden nach den gesetzlichen Regeln erstattet. Eine Kontolöschung ersetzt nicht automatisch die notwendige Abwicklung offener Buchungen und Ansprüche.
11. Datenschutz, Datenzugang und Ende der Verarbeitung
Für betriebliche Gast- und Mitarbeiterdaten gilt der AVV, soweit Locksty sie im Auftrag verarbeitet. Für eigene Kontoverwaltung, Abrechnung und gesetzliche Pflichten beschreibt Dokument 04 die Verantwortlichkeit von Locksty. Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale Einwilligung in Werbung, Drittanbietertracking oder jede Weitergabe an Schlosshersteller.
Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung erfolgen nach Dokumenten 05 und 14. Gesetzliche Aufbewahrung rechtfertigt nur die zweckgebundene, zugriffsbeschränkte Speicherung der hiervon tatsächlich erfassten Daten. Locksty erhält kein unbeschränktes Recht zur dauerhaften Nutzung sämtlicher Kunden- oder Gastdaten.
12. Haftung
Locksty haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Unberührt bleiben zwingende Ansprüche, insbesondere nach Produkthaftungsrecht und Datenschutzrecht.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Locksty für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Ausnahmen gelten auch für Erfüllungsgehilfen; deren gesetzliche Zurechnung wird nicht ausgeschlossen.
Für von Locksty nicht zu vertretende Defekte einer vom Kunden betriebenen Tür, fehlende Batteriewartung, falsche Kundendaten oder nicht beauftragte Drittleistungen besteht keine Haftung. Bei Ursachen in mehreren Verantwortungsbereichen gelten die gesetzlichen Regeln einschließlich Mitverschulden. Ein Versäumnis des Kunden beseitigt nicht pauschal Ansprüche wegen eines eigenen Fehlers von Locksty.
Nur gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Eine Schadensminderung durch angemessene regelmäßige Exporte und Notfallorganisation wird nach den gesetzlichen Maßstäben berücksichtigt. Für von ihnen schuldhaft verursachte rechtswidrige Inhalte oder unbefugte Objektangebote stellen sie Locksty von berechtigten Ansprüchen Dritter und erforderlichen angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, soweit der Schaden nicht von Locksty zu vertreten ist. Locksty informiert unverzüglich, ermöglicht Mitwirkung und trifft keine den Kunden bindenden Anerkenntnisse ohne Abstimmung. Eine pauschale Übernahme von Bußgeldern oder sämtlichen Plattformrisiken wird nicht vereinbart.
13. Änderungen der Bedingungen und Schlussregeln
Änderungen von Hauptleistung, Preisen und wesentlichen Pflichten werden angeboten und bedürfen einer wirksamen Vereinbarung, soweit das Gesetz keinen gesonderten Anpassungsmechanismus eröffnet. Schweigen gilt nicht allgemein als Zustimmung. Gesetzlich erforderliche Informationen und P2B-Fristen werden zusätzlich beachtet.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nach Art. 6 Rom-I-Verordnung erhalten. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und nur soweit zulässig; dann ist der Sitz von Locksty maßgeblich. Für sonstige Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Die Vertragssprache dieses Registrierungsvertrags ist Deutsch. Zwingende Informations- und Sprachrechte bleiben unberührt. Unwirksame Regelungen werden durch das Gesetz ersetzt; eine geltungserhaltende Reduktion auf die für Locksty weitestgehende Regel wird nicht vereinbart.